Diese Pflegeart entlastet vorübergehend pflegende Angehörige, die die häusliche Pflege ihrer Angehörigen gewährleisten. Die Verhinderungspflege wird nur für eine begrenzte Übergangszeit, maximal für vier Wochen pro Jahr, von der Pflegekasse bezahlt. Voraussetzung hierfür ist, daß die Angehörigen bereits über ein Jahr häusliche Pflege leisten.